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| in Bronze | nach der ersten erfolgreichen Prüfung |
| in Silber | nach der zweiten erfolgreichen Prüfung |
| in Gold | nach der dritten erfolgreichen Prüfung. |
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Ab der vierten erfolgreichen Prüfung gibt es das Sportabzeichen in
"Gold (mit Zahl 4-10)". Z.B. 'Gold 4', 'Gold 5', usw. |
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Deutsche Sportabzeichen an Männer und Frauen ab 18 Jahre | |
| in Bronze | nach der ersten erfolgreichen Prüfung |
| in Silber | nach der dritten erfolgreichen Prüfung |
| in Gold | nach der fünften erfolgreichen Prüfung. |
Wer in 10, 15, 20, 25 Kalenderjahren
oder in einem sonstigen Mehrfachen von fünf Kalenderjahren jedesmal die
Bedingungen für das Deutsche Sportabzeichen (Erwachsene) erfüllt hat und
nachweisen kann, erhält das Deutsche Sportabzeichen in Gold mit
Zahl (Gold 10, Gold 15, Gold 20, usw.).
Das Deutsche
Sportabzeichen ist als Ehrenzeichen staatlich anerkannt (Bundesgesetzblatt
Teil I 1958, S. 422); es darf nur getragen werden, wenn es ordnungsgemäß
verliehen worden ist und der Beliehene hierüber eine Verleihungsurkunde
oder ein Besitzzeugnis innehat (ยง 8 des Ordensgesetzes).
Für
Behinderte gelten besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilen der
Deutsche Behinderten-Sportverband, Friedrich-Alfred-Str. 10,
47055-Duisburg und die Behinderten-Sportgemeinschaften.
Jeder kann
das Deutsche Sportabzeichen erwerben, auch wenn er nicht Mitglied eines
Turn- und Sportvereins ist. Landessportbünde, Sportvereine, Sportämter und
Prüfer geben Auskünfte über Abnahmezeiten und -orte, Vorbereitungskurse,
Sportabzeichen-Treffs und sonstige Fragen der Verleihung.
Die sportlichen
Bedingungen sind in fünf Gruppen aufgeteilt. Aus jeder Gruppe muß nur eine
Bedingung erfüllt werden. Prüfungszeitraum ist das Kalenderjahr, in dem
das angegebene Alter erreicht wird.
Die zur Auswahl
stehenden Übungen bzw. Sportarten und die dafür jeweils geforderten
Mindestleistungen entsprechend dem Alter des Bewerbers / Bewerberin
entnehmen Sie bitte der Seite Soll-Werte
Prüfungen sind nach den für das Kalenderjahr
geltenden Bedingungen abzulegen. In jedem Kalenderjahr kann nur eine
Verleihung erfolgen.
In folgenden Sportarten gibt es
"Zusatzangebote":
Sportschießen - Kanufahren - Rudern - Kegeln/Bowling -
Eislaufen - Gewichtheben - Bankdrücken
(über Einzelheiten wie Art
der Übung und der Mindestleistung informieren ebenfalls die
Sportabzeichenprüfer und die Sportorganisationen).
Ihr
Prüfer/Prüferin sorgt dafür, wenn Sie alle fünf Übungen erfolgreich
absolviert haben, daß die vollständig ausgefüllte Prüfkarte mit den
bestätigten Leistungen zur offiziellen Verleihung des Sportabzeichens
weitergeleitet wird.
Verleihungsgebühren zuzüglich evtl. Versandkosten werden z.T. von den Gemeinden oder Sportbünden übernommen, müssen teilweise jedoch vom Beliehenen entrichtet werden. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Prüfer/Prüferin.
Wünsche auf Ersatzbestellungen für
verlorene Urkunden und Abzeichen, sowie Wünsche auf zusätzliche Abzeichen
richten Sie am besten auch an Ihren
Prüfer/Prüferin.