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Der Deutsche Olympische Sportbund verleiht als Auszeichnung für gute vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit das
 


Deutsche Sportabzeichen Jugend
an Jungen und Mädchen von 8-17 Jahren

in Bronze nach der ersten erfolgreichen Prüfung
in Silber nach der zweiten erfolgreichen Prüfung
in Gold nach der dritten erfolgreichen Prüfung.

Ab der vierten erfolgreichen Prüfung gibt es das Sportabzeichen in "Gold (mit Zahl 4-10)". Z.B. 'Gold 4', 'Gold 5', usw.

   
 
 
Deutsche Sportabzeichen
an Männer und Frauen ab 18 Jahre
in Bronze nach der ersten erfolgreichen Prüfung
in Silber nach der dritten erfolgreichen Prüfung
in Gold nach der fünften erfolgreichen Prüfung.

Wer in 10, 15, 20, 25 Kalenderjahren oder in einem sonstigen Mehrfachen von fünf Kalenderjahren jedesmal die Bedingungen für das Deutsche Sportabzeichen (Erwachsene) erfüllt hat und nachweisen kann, erhält das Deutsche Sportabzeichen in Gold mit Zahl (Gold 10, Gold 15, Gold 20, usw.).

Das Deutsche Sportabzeichen ist als Ehrenzeichen staatlich anerkannt (Bundesgesetzblatt Teil I 1958, S. 422); es darf nur getragen werden, wenn es ordnungsgemäß verliehen worden ist und der Beliehene hierüber eine Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis innehat (ยง 8 des Ordensgesetzes).

Für Behinderte gelten besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilen der Deutsche Behinderten-Sportverband, Friedrich-Alfred-Str. 10, 47055-Duisburg und die Behinderten-Sportgemeinschaften.

Jeder kann das Deutsche Sportabzeichen erwerben, auch wenn er nicht Mitglied eines Turn- und Sportvereins ist. Landessportbünde, Sportvereine, Sportämter und Prüfer geben Auskünfte über Abnahmezeiten und -orte, Vorbereitungskurse, Sportabzeichen-Treffs und sonstige Fragen der Verleihung.

Die sportlichen Bedingungen sind in fünf Gruppen aufgeteilt. Aus jeder Gruppe muß nur eine Bedingung erfüllt werden. Prüfungszeitraum ist das Kalenderjahr, in dem das angegebene Alter erreicht wird.

Die zur Auswahl stehenden Übungen bzw. Sportarten und die dafür jeweils geforderten Mindestleistungen entsprechend dem Alter des Bewerbers / Bewerberin entnehmen Sie bitte der Seite Soll-Werte

Prüfungen sind nach den für das Kalenderjahr geltenden Bedingungen abzulegen. In jedem Kalenderjahr kann nur eine Verleihung erfolgen.

In folgenden Sportarten gibt es "Zusatzangebote":
Sportschießen - Kanufahren - Rudern - Kegeln/Bowling - Eislaufen - Gewichtheben - Bankdrücken

(über Einzelheiten wie Art der Übung und der Mindestleistung informieren ebenfalls die Sportabzeichenprüfer und die Sportorganisationen).

Ihr Prüfer/Prüferin sorgt dafür, wenn Sie alle fünf Übungen erfolgreich absolviert haben, daß die vollständig ausgefüllte Prüfkarte mit den bestätigten Leistungen zur offiziellen Verleihung des Sportabzeichens weitergeleitet wird.

Verleihungsgebühren zuzüglich evtl. Versandkosten werden z.T. von den Gemeinden oder Sportbünden übernommen, müssen teilweise jedoch vom Beliehenen entrichtet werden. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Prüfer/Prüferin.

Wünsche auf Ersatzbestellungen für verlorene Urkunden und Abzeichen, sowie Wünsche auf zusätzliche Abzeichen richten Sie am besten auch an Ihren Prüfer/Prüferin.


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